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AGBs für den Agenturvertrag einschließlich Provisionsvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Agenturvertrag einschließlich Provisionsvereinbarung der Pfötchenhotel Resort für Berlin GmbH (Pfötchenhotel) § 1 Gegenstand des Vertrages Das Pfötchenhotel überträgt der Agentur/ Reisebüro (zukünftig Agentur genannt) die Vermittlung der vom Pfötchenhotel angebotenen Leistungen ( Hotelaufenthalt für Tiere zzgl. Zusatzleistungen des Pfötchenhotels). Die Agentur wird die Leistungen zu den vom Pfötchenhotel zu benennenden Konditionen vermitteln. Dabei wird die Agentur durch qualifizierte Mitarbeiter sicherstellen, dass eine fachgerechte Beratung der Kunden erfolgt. Es besteht kein Alleinvertretungsrecht der Agentur. § 2 Pflichten der Agentur Die Agentur verpflichtet sich: - die Angebote des Pfötchenhotels mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu vermitteln und die Kunden gewissenhaft zu informieren, - in angemessener Weise für das Pfötchenhotel zu werben, wobei die Agentur in ihrem Geschäftslokal die vom Pfötchenhotel zur Verfügung gestellten Werbematerialien gut sichtbar auslegen wird, - die Agentur darf dem Kunden gegenüber keine Zusicherung, die nicht von den Prospekten des Pfötchenhotels gedeckt ist, erteilen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, - Sonderwünsche des Kunden sind an das Pfötchenhotel weiterzuleiten, wobei sich die Agentur verpflichtet, diese lediglich als unverbindliche Anträge entgegenzunehmen, deren Erfüllung weder zuzusagen, noch als unbedingte Buchungsvoraussetzung oder Buchungsinhalt zu vermerken, - den Kunden darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Buchung mit dem Pfötchenhotel um einen separaten Vertrag handelt, welcher nicht im Zusammenhang mit Buchungen über die Agentur anderer Veranstalter steht, - Buchungsanfragen, Reservierungsbestätigungen, Unterlagen und Anträge zu überreichen. § 3 Abwicklung Die Reservierung der Buchung zwischen Pfötchenhotel und der Agentur erfolgt vorrangig über das Internet. § 4 Abrechnung Der Preis für die gebuchten Leistungen wird zu 50 % beim Antritt der Leistungen im Pfötchenhotel, Restzahlung bei Beendigung des Aufenthaltes fällig. § 5 Provision - Die Agentur hat für alle während der Laufzeit des Vertrages für das Pfötchenhotel zur Ausführung gelangten Buchungen, welche durch die Agentur getätigt und vom Kunden in Anspruch genommenen werden sowie bezahlten Leistungen, Anspruch auf Provision. Die Höhe der Provision beträgt 10 % inklusive Mehrwertsteuer. Rechnungsgrundlage für die Provision bilden ebenfalls die Bruttopreise. - Das Pfötchenhotel behält sich eine Anpassung des Hotelpreises ausdrücklich vor, soweit sich nachträglich Änderungen (Anzahl der Tiere, gebuchte Leistungen, Klassifizierungen des Tieres, Anhebung der Mehrwertsteuer etc.) ergeben. Bei einer solchen Anpassung richtet sich der Provisionsanspruch nach dem neuberechneten Hotelpreisen. - Zusätzliche durch den Kunden direkt beim Pfötchenhotel vorgenommenen Leistungen sowie spätere Direktbuchungen fallen nicht unter den Provisionsanspruch. Die Provision errechnet sich aus der Gesamtheit der bei der Agentur gebuchten Leistungen. - Der Anspruch auf Zahlung der Provision wird fällig 6 Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes im Pfötchenhotel. Die Abrechnung erfolgt seitens des Pfötchenhotels gegenüber der Agentur mittels Gutschrift. Kommt es zum Rücktritt/ Stornierung der gebuchten Leistungen, entfällt der Anspruch auf Provision. - Bei Rücktritt/ Stornierung des Kunden erhält die Agentur 10 % Provision inklusive Umsatzsteuer aus den anfallenden Stornokosten, soweit diese beim Kunden realisiert werden können. - Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn die gebuchten Leistungen aufgrund außerhalb des Einflussbereiches des Pfötchenhotels liegender außergewöhnlicher Umstände (wie z.B. Krieg, Streik, innere Unruhe, besondere Witterungsverhältnisse etc.) nicht durchgeführt werden können, oder die Durchführung der Leistungen wegen Überschreitens der wirtschaftlichen Opfergrenze dem Pfötchenhotel nicht zumutbar ist. - Mindert sich der Reisepreis nach Beginn der Leistungen aus Gründen, die ausschließlich vom Pfötchenhotel zu vertreten sind, so bleibt der Anspruch der Agentur auf die volle Provision aus dem geschlossenen Vertrag bestehen. - Mit der Provisionszahlung durch das Pfötchenhotel sind alle Ansprüche der Agentur gegenüber dem Pfötchenhotel abgegolten. Alle ihr aus diesem Verrag und ihrer Tätigkeit entstehenden Kosten trägt die Agentur selbst, sofern keine weitergehende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. - Die Agentur ist nicht berechtigt, Gelder des Kunden für Leistungen des Pfötchenhotels zu vereinnahmen. Sofern dieses trotz allem realisiert wird, verpflichtet sich die Agentur diese treuhänderisch zu verwalten, dem Pfötchenhotel unverzüglich Nachricht hierüber zu geben und den vereinnahmten Betrag auf ein vom Pfötchenhotel zu benennendes Konto zu überweisen. Bestehen solche Forderungen des Pfötchenhotels gegen die Agentur, besitzt die Agentur keinerlei Anspruch auf Provision aus anderen Vermittlungen. Ein Zurückbehaltungsrecht der Agentur von treuhänderisch vereinnahmten Kundengeldern gegenüber dem Pfötchenhotel besteht nicht. Ein Aufrechnungsverbot besteht nicht für rechtskräftig festgestellte oder vom Pfötchenhotel ausdrücklich anerkannten Forderungen der Agentur. - Provisionsansprüche verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Agentur darf Provisionsansprüche nicht ohne schriftliche Zustimmung des Pfötchenhotels abtreten oder verpfänden. § 6 Haftung Die Agentur haftet für falsche Zusicherungen und Änderungen, welche nicht durch das Pfötchenhotel gedeckt sind und aufgrund dessen ein Schaden eintritt. Die Agentur stellt dahingehend das Pfötchenhotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. § 7 Vertragsabschluss und Kündigung Der Vertrag tritt mit Bestätigung der AGB sowie Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: - bei grober Vertragsverletzung, - bei Schädigung der Belange und des Ansehens des Pfötchenhotels durch die Agentur, - bei Betriebseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren oder bei Leistung der eidesstattlichen Versicherung durch den Inhaber oder Geschäftsführer der Agentur, - wenn durch Änderung in der Geschäftsführung, in der Inhaberschaft oder der Gesellschaftsverhältnisse bei einer der Vertragsparteien dem anderen Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv nicht zugemutet werden kann Auch bei Vertragsbeendigung bleiben alle zur endgültigen Abwicklung des Vertrages notwendigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte endgültig abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. § 8 Umsatzsteuer Agenturen, die zum Umsatzsteuerausweis verpflichtet sind, haben diese ordnungsgemäß auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Änderungen hat die Agentur unverzüglich dem Pfötchenhotel mitzuteilen. Die Agentur stellt das Pfötchenhotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften Angaben sowie daraus resultierender Ansprüche resultieren. § 9 Vertraulichkeit Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Angelegenheiten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, insbesondere sämtliche Kenntnisse, Zahlen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf den Vertrag selbst und dessen Bestandteile, insbesondere auf die Art und den Umfang der finanziellen Regelung und Provision. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch über das Endes des Vertrages hinaus bestehen. § 10 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformerfordernis. Einseitige Ergänzungen und Änderungen sind unwirksam Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch die Agentur auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Pfötchenhotel. Sollte eine Bestimmung des Vertrages sowie der AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültigen Bestimmungen zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages. Das Pfötchenhotel behält sich das Recht vor, die Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen, insbesondere wenn dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und zur Verhinderung von Missbräuchen etc. geboten ist. Auf Änderungen wird die Agentur vorher schriftlich hingewiesen. Die geänderte Fassung geht der Agentur gleichzeitig zu. Erfolgt durch die Agentur nach Bekanntgabe der geänderten Fassung eine neue Buchung, geht das Pfötchenhotel davon aus, dass die Agentur mit den geänderten Bedingungen einverstanden ist.. § 11 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Pfötchenhotels. Stand 12/2006 © Pfötchenhotel-Gruppe
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Wenn Ihr Reisebüro / Ihre Agentur gerne getrennte Provisionskonten für jeden Mitarbeiter haben möchte, so geht das ganz einfach. Sie legen einmal für einen Mitarbeiter das Konto an, gehen im Browser zurück in diese Maske und überschreiben Namen/Vornamen und Passwort für den nächsten Mitarbeiter und legen mit dem Anmeldebutton somit dessen Konto an. So verfahren Sie mit jedem Mitarbeiter für den Sie ein Konto eröffnen möchten. Schwierigkeiten beim Anmelden? Unter Telefon 033204/6178-15 hilft man Ihnen gerne sofort weiter.
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